Tel. 07531 / 80232-0  |  sekretariat@ellenrieder.konstanz.de  |  Brauneggerstr. 29  |  78462 Konstanz

Speisepläne
Informationen zur Mensa

Unsere Mensa wird von der Firma Apetito Catering betrieben. Für die Bestellung und Bezahlung ist eine einmalige Online-Registrierung beim Dienstleister "FSQ" notwendig. Die Bezahlung des Essens erfolgt bargeldlos per Vorauskasse. Alle Informationen zur Registrierung und Bestellung finden Sie unter den folgenden Links.

Pausenverkauf

Der Pausenverkauf in der Mensa wird ab Januar 2025 eingestellt, siehe das Schreiben von Frau Schönfeld vom 04.12.2024.

Schließfächer

Am Ellenrieder gibt es zwei verschiedene Arten von Schließfächern, die von Schüler:innen gemietet werden können.


Die SMV-Schließfächer

Bei der Organisation eines Schließfachs hilft dir die SMV. Zuständig hierfür ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. aus der Jahrgangsstufe 2. Der Kontakt erfolgt über die Klassensprecher*innen oder über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

  • Die Astradirect-Schließfächer (s. unten) gehören nicht zu den SMV-Schließfächern.
  • Der jährliche Beitrag von 20 Euro geht an die SMV. Von dem Erlös werden Projekte, wie das Sportfest, die Unterstufendisko etc., finanziert.
  • Standort: UG, neben den NWT-Räumen (Die Schließfächer sind orange.)
  • Bei Bedarf: Kontaktaufnahme per E-Mail oder direkter Ansprache im Schulhaus.
  • Wünsche bei der Schließfachauswahl werden, wenn möglich, berücksichtigt.
  • Weitere wichtige Informationen werden über die Homepage kommuniziert.


Die Astradirect-Schließfächer

Diese Schließfächer sind blau und werden von der Firma AstraDirect vermietet und verwaltet. Über die Homepage von AstraDirect können die Mietverträge online abgeschlossen werden. Dazu ist kein Antragsformular aus dem Sekretariat nötig!

Pausenregelung

PAUSENREGELUNG AB 31.01.2022

1. Erste und zweite große Pause

1.1 Aufenthalt im Schulgebäude

Untergeschoss: Aufenthalt ausschließlich zum Besuch der Schülerbibliothek. Die Schließfächer können nach dem ersten Klingeln am Ende der Pause aufgesucht werden.

Erdgeschoss: Schüler*innen dürfen sich nur bei Regen und/oder Starkwind im gesamten Erdgeschoss inklusive der Mensa aufhalten. Die Schulranzen dürfen in den Pausen nicht in die oberen Stockwerke getragen werden und müssen in den dafür vorgesehenen Fächern oder davor (nicht in den Gängen!) abgestellt werden.

1. Obergeschoss: Darf zur WC-Nutzung aufgesucht werden, ebenso für Anliegen im Sekretariat und am Lehrerzimmer (hier nur in der 1. Pause). Bitte den Briefkasten vor dem Lehrerzimmer für Hefte, Zettel etc. nutzen.

2. Obergeschoss: Kein Aufenthalt in den Pausen.

3. Obergeschoss: Kein Aufenthalt in den Pausen.

1.2. Nutzung der Außenbereiche

Kastanienhof: Klassen 5 bis 9

Teletubbyland: Klassen 10 bis 12

1.3. Ende der Pause

Das erste Klingeln ist das Signal für die Schüler*innen sich zu ihrem nächsten Unterricht zu begeben. Mit dem zweiten Klingeln endet die Pause

2. Mittagspause

Die Mittagspause gilt nicht als Schulpause. Die Schüler*innen dürfen daher das Schulgelände verlassen und z.B. zum Essen nach Hause gehen.

3. Sonderregeln ab Klasse 10

3.1. Nutzung der Oberstufenräume

Oberstufenschüler*innen (10, 11, 12) dürfen sich während des gesamten Schultages in ihren Oberstufenräumen aufhalten. In diesen Räumen dürfen Handys genutzt werden.

3.2. Aufenthalt im zweiten Stock des Altbaus

Kursstufenschüler*innen (11, 12) dürfen sich während der Pausen in den Klassenräumen des zweiten Stocks des Altbaus aufhalten.

(Stand: 13.01.2022; gültig ab 31.01.2022)

Entschuldigungsverfahren

Kann eine Schülerin oder ein Schüler die Schule aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) nicht besuchen, so ist dies der Schule vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) mitzuteilen. Die Krankmeldung erfolgt bevorzugt online über den Eltern-Account von WebUntis (Informationen und Anleitung siehe unten). Dies gilt auch für den Fall, dass am Tag des Fehlens eine Klausur oder eine Klassenarbeit geschrieben werden oder eine GFS gehalten wird. 

Alternativ kann die Krankmeldung auch Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder – in Fällen von Klausuren, Klassenarbeiten oder GFS – telefonisch über das Sekretariat getätigt werden (07531 / 80232-0).

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen während der Unterrichtszeit nach Hause gehen müssen, so sind grundsätzlich das Ausfüllen eines Benachrichtigungszettels (erhältlich ausschließlich im Sekretariat, in Ausnahmefällen bei der Schulleiterin) mit Unterschrift der entlassenden Fachlehrerin / des Fachlehrers für die Eltern erforderlich. Dieser Zettel muss unterschrieben an die Klassenleitung zurückgegeben werden.

SchülerInnen der Klassen 5-8 können nur mit Einverständnis der Eltern entlassen werden. Diese werden vom Sekretariat telefonisch informiert.


Eltern-Accounts in WebUntis

Derzeit bietet WebUntis für Eltern folgende Funktionen:

  • Blick auf den Stunden- und Vertretungsplan der kommenden 6 Tage
  • Einblick in den Schulkalender
  • Einblick in den Prüfungskalender der Klasse
  • Einsicht in die noch unentschuldigten Fehlzeiten
  • Krankmeldung von Schüler:innen (Achtung: Die Entschuldigung muss nach wie vor schriftlich erfolgen, siehe oben.) 

Downloads:

Schul- und Hausordnung

Die Hausordnung kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.


Sinn der Hausordnung: 

Die Hausordnung hat zum Ziel, ein ungestörtes Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten und alle Beteiligten vor Schaden zu bewahren. Die in der Hausordnung festgelegten Regelungen gelten für das Ellenrieder-Gymnasium und alle seine auch außerhalb des Schulgeländes liegenden Unterrichtsstätten (Sporthallen usw.), die im Folgenden mit „Schulbereich“ bezeichnet werden. Alle aufgeführten Gebote und Verbote haben in ihrer einschränkenden Wirkung wichtige übergeordnete Ziele: Die Beachtung von Gesetzen (Jugendschutzgesetz) und Pflichten (Aufsichtspflicht der Schule); den möglichst störungsarmen Ablauf des Unterrichtsbetriebs; das soziale Klima des täglichen Umgangs miteinander; die Bewahrung vor materiellen und gesundheitlichen Schäden. 

1. Aufenthalt 

  • Ab 7.30 Uhr können Schüler/innen die Klassenräume betreten. Um die Beaufsichtigung durch Lehrkräfte zu gewährleisten, bleiben die Klassenzimmertüren geöffnet.
  • Der Aufenthalt in Fachräumen ist nur unter Aufsicht einer Lehrkraft gestattet. Ausgenommen davon ist das Arbeiten von Schüler/innen ab Klasse 11 an den PC-Arbeitsplätze in der Schülerbibliothek.
  • 20-Minuten-Pausen: Alle Klassen- und Fachräume werden zu Beginn beider Pausen verlassen und abgeschlossen. Alle Schüler/innen halten sich während der Pausen unter Beaufsichtigung im Hof oder im Schulhaus auf. Schüler/innen der Stufen 10-12 können außerdem eigenverantwortlich den Schulbereich verlassen. Detaillierte Regelungen siehe Pausenregelung.
  • Ist die Fachlehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin das Sekretariat. 

2. Nicht erlaubt sind 

  • Rauchen (inklusive eVapes) und der Konsum von Alkoholika
  • Die Nutzung eigener Bälle (Ausnahme: Tischtennisbälle)
  • Handgreiflichkeiten
  • Werfen von Gegenständen (z.B. Steine, Kastanien, Schneebälle)
  • Eingeschaltete Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsmedien im gesamten Schulgebäude während der gesamten Schulzeit (außer ab Klasse 10 in den Oberstufenräumen oder wenn die Geräte für den Unterrichtseinsatz autorisiert sind)
  • Das Sitzen auf Fensterbänken bei geöffneten Fenstern
  • Das Verlassen des Schulbereichs für Schüler/innen der Klassen 5-9 in Hohlstunden und Pausen. 

3. Außerdem gilt 

  • Das Schulgelände ist „Fußgängerzone“. Aus Gründen der Gefährdung anderer darf im Hof nicht gefahren werden.
  • Sämtliche Zugänge und Zufahrten sind freizuhalten.
  • Mofas und Motorräder werden auf den ausgewiesenen Flächen geparkt.
  • Roller, Inline-Skates etc. dürfen im Haus nicht benutzt und nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Schüler/innen haften für ihr Eigentum.
  • Zu Unterrichtszeiten ist im Schulhaus und auf dem Hof Ruhe zu halten.
  • Bei Verlust von Geld und Wertgegenständen haftet die Versicherung nicht. Sportlehrkräfte treffen gesonderte Regelungen zur Aufbewahrung von Gegenständen während des Sportunterrichts.
  • Wertgegenstände werden im Sekretariat aufbewahrt und sind dort möglichst bald abzuholen. Kleidung und sonstige Fundstücke werden in den Fundkisten im Foyer für ca. einen Monat aufbewahrt und danach entsorgt.
  • Von der Schule entliehene Unterrichtsmaterialien (Bücher, Arbeits- und Grammatikhefte) müssen bis Ende der 2. Schulwoche eingebunden werden.
  • Handel, Werbung, Aushängen von Zetteln und Plakaten und Verteilen von Flugblättern müssen von der Direktion genehmigt werden. 

Stand: April 2024

GFS

Hier findet ihr das Formular zur Festlegung von GFS zum Download. Abgabefrist ist die 1. Woche nach den Herbstferien des jeweiligen Schuljahres bei der Klassenleitung. Das Titelblatt mit der Einverständniserklärung ist spätestens am Tag der GFS beim Fachlehrer / bei der Fachlehrerin abzugeben.

Das GFS-Formular wird in Jg. 1 und Jg. 2 nicht verwendet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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