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Schul- und Hausordnung

Sinn der Hausordnung:

Die Hausordnung hat zum Ziel, ein ungestörtes Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten und alle Beteiligten vor Schaden zu bewahren. Die in der Hausordnung festgelegten Regelungen gelten für das Ellenrieder-Gymnasium und alle seine auch außerhalb des Schulgeländes liegenden Unterrichtsstätten (Sporthallen usw.), die im Folgenden mit „Schulbereich“ bezeichnet werden. Alle aufgeführten Gebote und Verbote haben in ihrer einschränkenden Wirkung wichtige übergeordnete Ziele: Die Beachtung von Gesetzen (Jugendschutzgesetz) und Pflichten (Aufsichtspflicht der Schule); den möglichst störungsarmen Ablauf des Unterrichtsbetriebs; das soziale Klima des täglichen Umgangs miteinander; die Bewahrung vor materiellen und gesundheitlichen Schäden.

1. Aufenthalt

  • Ab 7.30 Uhr können Schüler/innen die Klassenräume betreten. Um die Beaufsichtigung durch Lehrkräfte zu gewährleisten, bleiben die Klassenzimmertüren geöffnet.

  • Außerhalb der Unterrichtszeit ist Schülerinnen und Schülern der Aufenthalt im Schulbereich gestattet, wenn dies durch den Stundenplan begründet ist. Betroffenen Schülerinnen und Schülern wird ein Aufenthaltsraum zugewiesen.

  • Der Aufenthalt in Fachräumen ist aus versicherungsrechtlichen und Gefahrgründen nur unter Lehreraufsicht gestattet. Ausgenommen davon ist der Aufenthalt von Schülerinnen und Schülern ab Klasse 11, auch an den PC-Arbeitsplätzen in der Schülerbibliothek.

  • Vormittägliche 20-Minuten-Pausen: Alle Klassen- und Fachräume werden zu Beginn beider Pausen verlassen und abgeschlossen. Alle Schüler/innen halten sich während der Pausen unter Beaufsichtigung im Hof oder im Schulhaus auf. Schülerinnen und Schülern der Stufen 10-12 können außerdem eigenverantwortlich den Schulbereich verlassen. Detaillierte Regelungen siehe Pausenregelung.

  • Ist der Fachlehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin das Sekretariat.

2. Nicht erlaubt sind

  • Rauchen und Genuss von Alkoholika
  • Handgreiflichkeiten
  • Werfen von Gegenständen (z.B. Steine, Kastanien, Schneebälle)
  • eingeschaltete Mobiltelefone und elektronische Unterhaltungsmedien im gesamten Schulgebäude während der gesamten Schulzeit (außer von Klasse 10-12 in den Oberstufenräumen oder wenn die Geräte für den Unterrichtseinsatz autorisiert sind)
  • Das Sitzen auf Fensterbänken bei geöffneten Fenstern
  • Das Verlassen des Schulbereichs für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-9 in Hohlstunden und Pausen, da in diesem Fall kein gesetzlicher Unfallschutz besteht.

3. Außerdem gilt

  • Das Schulgelände ist „Fußgängerzone“. Aus Gründen der Gefährdung anderer darf im Hof nicht gefahren werden.
  • Fahrräder werden in den Fahrradständern im Hof abgestellt. Sämtliche Zugänge und Zufahrten sind freizuhalten.
  • Mofas und Motorräder werden auf den ausgewiesenen Flächen geparkt.
  • Roller, Inline-Skates etc. dürfen im Haus nicht benutzt und nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Jeder Schüler haftet für sein Eigentum.
  • Bei Verlust von Geldbeträgen und Wertgegenständen haftet die Versicherung nicht. Sportlehrer treffen gesonderte Regelung zur Aufbewahrung von Gegenständen während des Sportunterrichts.
  • Fundgegenstände werden beim Hausmeister aufbewahrt und sind dort möglichst bald abzuholen.
  • Handel, Werbung, Aushängen von Zetteln und Plakaten und Verteilen von Flugblättern müssen von der Direktion genehmigt werden.


Stand: 11. Mai 2022

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