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Schul- und Hausordnung

Sinn der Hausordnung: 

Die Hausordnung hat zum Ziel, ein ungestörtes Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten und alle Beteiligten vor Schaden zu bewahren. Die in der Hausordnung festgelegten Regelungen gelten für das Ellenrieder-Gymnasium und alle seine auch außerhalb des Schulgeländes liegenden Unterrichtsstätten (Sporthallen usw.), die im Folgenden mit „Schulbereich“ bezeichnet werden. Alle aufgeführten Gebote und Verbote haben in ihrer einschränkenden Wirkung wichtige übergeordnete Ziele: Die Beachtung von Gesetzen (Jugendschutzgesetz) und Pflichten (Aufsichtspflicht der Schule); den möglichst störungsarmen Ablauf des Unterrichtsbetriebs; das soziale Klima des täglichen Umgangs miteinander; die Bewahrung vor materiellen und gesundheitlichen Schäden. 

Regelungen zu digitalen Endgeräten finden Sie unten auf dieser Seite.

1. Aufenthalt 

  • Ab 7.30 Uhr können Schüler/innen die Klassenräume betreten. Um die Beaufsichtigung durch Lehrkräfte zu gewährleisten, bleiben die Klassenzimmertüren geöffnet.
  • Der Aufenthalt in Fachräumen ist nur unter Aufsicht einer Lehrkraft gestattet. Ausgenommen davon ist das Arbeiten von Schüler/innen ab Klasse 11 an den PC-Arbeitsplätze in der Schülerbibliothek.
  • Große Vormittagspausen: Alle Klassen- und Fachräume werden zu Beginn beider Pausen verlassen und abgeschlossen. Alle Schüler/innen halten sich während der Pausen unter Beaufsichtigung im Hof oder im Schulhaus auf. Schüler/innen der Stufen 10-12 können außerdem eigenverantwortlich den Schulbereich verlassen. Detaillierte Regelungen siehe Pausenregelung.
  • Ist die Fachlehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen, informiert der Klassensprecher/die Klassensprecherin das Sekretariat. 

2. Nicht erlaubt sind 

  • Rauchen (inklusive eVapes) und der Konsum von Alkoholika
  • Die Nutzung eigener Bälle (Ausnahme: Tischtennisbälle)
  • Handgreiflichkeiten
  • Werfen von Gegenständen (z.B. Steine, Kastanien, Schneebälle)
  • Das Sitzen auf Fensterbänken bei geöffneten Fenstern
  • Das Verlassen des Schulbereichs für Schüler/innen der Klassen 5-9 in Hohlstunden und Pausen. 

3. Außerdem gilt 

  • Das Schulgelände ist „Fußgängerzone“. Aus Gründen der Gefährdung anderer darf im Hof nicht gefahren werden.
  • Sämtliche Zugänge und Zufahrten sind freizuhalten.
  • Mofas und Motorräder werden auf den ausgewiesenen Flächen geparkt.
  • Roller, Inline-Skates etc. dürfen im Haus nicht benutzt und nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden. Schüler/innen haften für ihr Eigentum.
  • Zu Unterrichtszeiten ist im Schulhaus und auf dem Hof Ruhe zu halten.
  • Bei Verlust von Geld und Wertgegenständen haftet die Versicherung nicht. Sportlehrkräfte treffen gesonderte Regelungen zur Aufbewahrung von Gegenständen während des Sportunterrichts.
  • Wertgegenstände werden im Sekretariat aufbewahrt und sind dort möglichst bald abzuholen. Kleidung und sonstige Fundstücke werden in den Fundkisten im Foyer für ca. einen Monat aufbewahrt und danach entsorgt.
  • Von der Schule entliehene Unterrichtsmaterialien (Bücher, Arbeits- und Grammatikhefte) müssen bis Ende der 2. Schulwoche eingebunden werden.
  • Handel, Werbung, Aushängen von Zetteln und Plakaten und Verteilen von Flugblättern müssen von der Direktion genehmigt werden. 

Digitale Endgeräte 

Die folgenden Regelungen beziehen sich auf persönliche Endgeräte (z. B. Smartphones, Smartwatches). Die Schul-Tablets fallen nicht unter diese Regelung und dürfen in den Klassenzimmern, den Glasgängen sowie den Lerninseln für schulische Zwecke verwendet werden.

Unterstufe (Kl. 5-7)

  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Verbot, digitale Endgeräte zu nutzen.
  • Die digitalen Endgeräte dürfen während der Schulzeit nicht am Körper getragen werden und sind grundsätzlich im Flugmodus zu verstauen (z. B. im Schulranzen oder Schließfach).

Mittelstufe (Kl. 8/9)

  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Verbot, digitale Endgeräte zu nutzen.
  • Die mitgeführten digitalen Endgeräte befinden sich auf dem Schulgelände im Flugmodus.

Oberstufe (Kl. 10-12)

  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Verbot, digitale Endgeräte zu nutzen.
  • Die mitgeführten digitalen Endgeräte befinden sich auf dem Schulgelände im Flugmodus.
  • Folgende Ausnahmen sind zulässig: In den Oberstufenräumen ist zu jeder Zeit die Nutzung von digitalen Endgeräten erlaubt.

Konsequenzen bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung

Die privaten digitalen Endgeräte müssen umgehend im Sekretariat abgegeben werden und können anschließend nur bei der Schulleitung am Ende des Schultages abgeholt werden, d.h. am Ende des Schultages des/der Schüler:in nach dem tagesaktuellen Stundenplan.

  • Beim ersten Verstoß gegen die neue Regelung muss hierzu die entsprechende Regelung vorgelesen oder abgeschrieben werden.
  • Beim zweiten Verstoß muss zusätzlich ein handschriftlicher Besinnungsaufsatz verfasst werden.
  • Beim dritten Verstoß wird zusätzlich das digitale Endgerät nur noch an Erziehungsberechtigte herausgegeben.
  • Bei jedem weiteren Verstoß behält sich die Schulleitung weitergehende Maßnahmen vor.

(Stand: September 2026)

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